04 Oktober 2007

Wusstet ihr dass...

...bei Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Junghennen mit 84.000 oder mehr Plätzen
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist?

Bei Errichtung und Betrieb einer Brauerei mit einem Ausstoß von 3.000 hl Bier oder mehr je Tag als Vierteljahresdurchschnittswert
ist sie hingegen nicht zwingend notwendig
(siehe UVPG §3, Anhang 1)

Ja, die Landschaftsplanung kümmert sich um ziemlich viele Dinge...
Ich, der sich jetzt nach einem Jahr zum ersten mal tiefer mit der Landschaftsplanung beschäftigt, muss sagen es gibt da doch ein paar ansprechende Ecken…Die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Beispiel scheint doch recht interessant zu sein…
So, mehr gibt’s nicht, ich muss lernen…

Prost!

Keine Kommentare: